Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Der Juniorenförderverein besteht aus:

- den Juniorenspielern bis zur Altersgrenze von 19 Jahren, die zugleich Mitglieder eines Stammvereins sind
- den Gründungsmitgliedern,
- weiteren ordentlichen Mitgliedern
- den Stammvereinen.

Vereinsmitglied kann jede natürliche und juristische Person werden.

Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in den Juniorenförderverein. Die Beitrittserklärung und die Datennutzungserklärung ist schriftlich vorzulegen. Bei Minderjährigen bedarf es der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Wird die Aufnahme abgelehnt, so ist der Verein nicht verpflichtet die Gründe darzulegen.

Der JFV Ohmtal Homberg nimmt das Thema Datenschutz ernst. Diese Datenschutzrichtlinie beschreibt, wie der JFV OhmtalHomberg als Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ("DSGVO") und der ePrivacy-Verordnungpersonenbezogene Daten und andere Informationen über Nutzer erhebt und verarbeitet.

Kündigung der Mitgliedschaft

Sollte ein Spieler den verlassen haben, so ist die Kündigung der Mitgliedschaft immer an den Rechner zu richten.

Spieler des älteren Jahrgangs scheiden immer automatisch nach dem letzten A-Junioren Jahr aus, wie im §4 der Satzung festgeschrieben ist.

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